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   OVG Niedersachsen, 20.09.2022 - 5 ME 26/22   

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OVG Niedersachsen, 20.09.2022 - 5 ME 26/22 (https://dejure.org/2022,29119)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.09.2022 - 5 ME 26/22 (https://dejure.org/2022,29119)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. September 2022 - 5 ME 26/22 (https://dejure.org/2022,29119)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.2022 - 5 ME 26/22
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 25. Oktober 2011 (- BVerwG 2 VR 4.11 -, juris Rn. 35) vorgegeben, wann die Anforderungsmerkmale den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG genügen und zur Grundlage einer Beförderungsentscheidung gemacht werden können: Dies ist dann der Fall, wenn die Anforderungsmerkmale grundsätzlich von jedem entsprechend qualifizierten Bediensteten erfüllt werden können, indem die für ein Fortkommen erforderlichen Stellen (Verwendungen) regelmäßig durch - hausinterne - Ausschreibungen vergeben werden.

    Des Weiteren müssen die erforderlichen Verwendungen in einem Zusammenhang mit der Beförderungsstelle stehen, indem sie entweder den Beamten besser befähigen, das nächsthöhere Statusamt auszufüllen, oder aber geeignet sind, eine zuverlässigere Beurteilung des Leistungsvermögens und eine besser fundierte Prognose über die voraussichtliche Bewährung in einem höheren Amt zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.10.2011 - BVerwG 2 VR 4.11 -, juris Rn. 35).

  • OVG Niedersachsen, 27.07.2017 - 5 ME 23/17

    Anforderungsmerkmal; Anforderungsprofil; Auswahlverfahren; fakultativ;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.2022 - 5 ME 26/22
    Die Rechtmäßigkeit der Einengung des Bewerberfeldes durch das vorliegende konstitutive Anforderungsprofil wird vom Antragsteller im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 27.7.2017 - 5 ME 23/17 -, juris) ausdrücklich nicht (mehr) in Zweifel gezogen (Beschwerdebegründung, S. 9 f. [Bl. 141 f./GA]).

    Dementsprechend hatte der Senat bereits in zwei Beschlüssen vom 27. Juli 2017 (- 5 ME 23/17 - sowie - 5 ME 24/17 -, jeweils juris Rn. 32 ff.) ausgeführt, dass auch Zeiträume einer lediglich faktischen Verwendung als Vorverwendung im Sinne des PEK anzuerkennen seien.

  • BVerwG, 23.03.2021 - 2 VR 5.20

    Hochschulabschluss in bestimmten Studienbereichen und IT-Fachkenntnisse als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.2022 - 5 ME 26/22
    Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.3.2021 - BVerwG 2 VR 5.20 -, juris Rn. 24 f. m. w. Nw.).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2022 - 5 ME 161/21

    Aufstieg; Auswahlverfahren; dienstliche Beurteilung; Qualifikationsvergleich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.2022 - 5 ME 26/22
    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht gemäß § 162 Abs. 3 VwGO erstattungsfähig, weil die Beigeladenen "unterlegen" sind (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11.5.2022 - 5 ME 161/21 -, juris Rn. 34).
  • OVG Niedersachsen, 27.07.2017 - 5 ME 24/17

    Anforderungsmerkmal; Anforderungsprofil; Auswahlverfahren; fakultativ;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.2022 - 5 ME 26/22
    Dementsprechend hatte der Senat bereits in zwei Beschlüssen vom 27. Juli 2017 (- 5 ME 23/17 - sowie - 5 ME 24/17 -, jeweils juris Rn. 32 ff.) ausgeführt, dass auch Zeiträume einer lediglich faktischen Verwendung als Vorverwendung im Sinne des PEK anzuerkennen seien.
  • OVG Niedersachsen, 16.01.2024 - 5 ME 94/23

    Aufbewahrung; Beurteilungsbeitrag; Bewerbungsverfahrensanspruch; Endphase;

    Hätte ein Beigeladener in dieser Konstellation einen seiner Interessenlage entsprechenden Sachantrag gestellt, hätte dieser keinen Erfolg gehabt und der Beigeladene müsste seine außergerichtlichen Kosten als Unterlegener selbst tragen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11.5.2022 - 5 ME 161/21 -, juris Rn. 34; Beschluss vom 20.9.2022 - 5 ME 26/22 -, juris Rn. 36; Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 131).
  • OVG Niedersachsen, 10.10.2023 - 5 ME 72/23

    Absenkung; Beförderungsreife; Eignungsmangel; Einzelberwertungen; Gesamturteil;

    Hätte die Beigeladene in dieser Konstellation einen ihrer Interessenlage entsprechenden Sachantrag gestellt, hätte dieser keinen Erfolg gehabt und sie müsste ihre außergerichtlichen Kosten als Unterlegene selbst tragen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11.5.2022 - 5 ME 161/21 -, juris Rn. 34; Beschluss vom 20.9.2022 - 5 ME 26/22 -, juris Rn. 36; Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 162 Rn. 131).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2023 - 5 ME 20/23

    Anlassbeurteilung; arithmetische Berechnung; Arithmetisierung; Gleichgewichtung

    Hätte der Beigeladene in dieser Konstellation einen seiner Interessenlage entsprechenden Sachantrag gestellt, hätte dieser keinen Erfolg gehabt und der Beigeladene müsste seine außergerichtlichen Kosten als Unterlegener selbst tragen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11.5.2022 - 5 ME 161/21 -, juris Rn. 34; Beschluss vom 20.9.2022 - 5 ME 26/22 -, juris Rn. 36; Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 131).).
  • VG Würzburg, 22.08.2023 - W 1 K 23.85

    Bundespolizistin, Verwendungsbreite, Anerkennung einer Verwendung, Wahrnehmung

    Falls er dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, ist dies nicht der Klägerin anzulasten, sondern muss sich die Beklagte zurechnen lassen (ebenso NdsOVG, B.v. 20.09.2022 - 5 ME 26/22 - juris Rn 30).
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